Bleaching

Für ein strahlend weißes Lachen

Da der Wunsch nach „weißen“ Zähnen uralt ist, hat es auch in den wohlhabenden Schichten seit Jahrhunderten Versuche gegeben, Zähne aufzuhellen. Wie bei den meisten kosmetischen Eingriffen, ist für die Patienten das jeweils aktuelle Schönheitsideal bzw. „Abweichungen“ davon motivierend. Eine medizinische Notwendigkeit ist möglicherweise aus psychologischen Gründen gegeben: Zahnverfärbungen können sehr belastend wirken.

Zahnverfärbungen unterscheiden sich von Belägen dadurch, dass farbgebende Stoffe unterhalb der Zahnoberfläche in den Zahnschmelz und das Dentin eingelagert worden sind und daher nicht mehr durch Zahnreinigung entfernt werden können. Eine äußere Zahnreinigung kann diese Farbstoffe nicht mehr erreichen. Dennoch ist vor einer Aufhellungsbehandlung eine professionelle Zahnreinigung (PZR) sinnvoll, da nur bei einem belagfreien Zahn die „echte“ Zahnfarbe zu beurteilen ist und die nachfolgende Aufhellungsbehandlung besser auf die Zahnsubstanzen einwirken kann. Auch eine zahnärztliche Überprüfung der Zähne auf Zahn- oder Zahnfleisch-Schäden sollte in jedem Fall vor einer Bleaching-Behandlung stehen.

Zahnverfärbungen können von außen entstehen indem färbende Lebens- und Genussmittel, wie alkoholische Getränke, Tee, Tabak, Kaffee, Rotwein, etc. in den Zahn eindringen, oder auch von innen durch die Auswirkung von Medikamenten, infolge von Unfällen, Karies, Absterben des Zahnmarks, Mangelernährung usw.

Zur Zahnaufhellung kommen in der Regel Präparate zum Einsatz, welche Wasserstoffperoxid (H2O2) enthalten. Sie können in den Zahn eindringen und dort Sauerstoff-Radikale abspalten. Diese sind in der Lage, Farbstoffe im Zahn chemisch so zu verändern, dass sie nicht mehr farblich in Erscheinung treten. Zahnaufhellungsmittel sollten einen neutralen pH-Wert haben, damit sie die Zähne nicht aufrauen und so einer erneuten Verfärbung keinen Vorschub leisten. 

Methoden

Verschiedene Methoden kommen zur Anwendung:

Das Aufhellen mit individuell gefertigten Zahnschienen („Home Bleaching“). Hierbei wird für den Patienten – nach Abformung der Zähne und Modellherstellung – durch die Zahnarztpraxis bzw. dessen Labor oder durch einen Dentalkosmetiker eine passgenaue Kunststoffschiene tiefgezogen und ausgeschnitten, welche die Zähne überdeckt. Zur Zahnaufhellung wird diese Schiene mit peroxidhaltigem Aufhellungsgel befüllt. Je nach Konzentration trägt der Patient diese Schienen nun zwischen einer und acht Stunden. Bei sog. „Altersverfärbungen“ genügen oft fünf bis sieben Behandlungen, bei hartnäckigeren Verfärbungen, z. B. durch Tetracycline sind oft 15 oder mehr Behandlungen nötig.

Das Aufhellen durch direktes Auftragen („Power Bleaching“ oder auch „In-Office-Bleaching“). Hierbei werden höher konzentrierte Präparate eingesetzt. Daher erfolgt diese Behandlung auf dem Patientenstuhl der Zahnarztpraxis. Zur Vorbereitung wird das Zahnfleisch mit einem gummi-/latexartigen Überzug, dem „Gingiva Protector“ (Gingiva ist das Zahnfleisch), geschützt (abgedeckt). Das Aufhellungsmittel wird vom Behandler direkt auf die aufzuhellenden Zähne gebracht und wirkt dort ein. Mitunter wird durch eine Lichtbestrahlung mit Bleaching Lampen die Wirkung intensiviert. Dies ist aber nur bei Bleaching-Gelen möglich, welche durch die Einwirkung von kurzwelligem Licht (Cyan/Blau bzw. UV-Licht) chemisch aktiviert werden. Nach 15–30 Minuten wird das Gel entfernt. Ist die Aufhellung noch nicht ausreichend, kann das Verfahren wiederholt werden. In der Regel sind bei einer erstmaligen Zahnaufhellung ein bis zwei Behandlungen nötig, um ein dauerhaftes Ergebnis (ein Jahr und länger) zu erreichen. 

WHITEsmile bietet beim In-Office Whitening beide System an: POWER WHITENING für die Zahnaufhellung ohne Lichtaktivierung und LIGHT WHITENING zusammen mit Whitening Lamp 2.

Wasserstoffperoxid ist ein licht- und wärmeempfindliches Material. Durch die Atmung des Patienten entsteht bei der Zahnaufhellung ein Kühlungseffekt, sodass das Gel bei der Behandlung ohne Lampe bei ca. 28°C einwirkt. Durch Verwendung der WHITEsmile Whitening Lamp 2 wird das Gel mit Lichtenergie sanft auf Körpertemperatur erwärmt. Dadurch erhöht sich die Reaktionsfreudigkeit des Materials um ca. 50% und das Aufhellungsergebnis wird verbessert.

Das Aufhellen durch Einlagen im Zahn („Walking-Bleach-Technik“). Ist ein einzelner, devitaler (abgestorbener, „toter“) Zahn aufzuhellen, so kann dies auch mit einer Einlage im Zahn geschehen. Die Krone des Zahnes wird dazu geöffnet (durch die vorangegangene Wurzelkanalbehandlung ist diese ja bereits aufgebohrt worden) und ein geeignetes Mittel wird in die Höhle eingebracht, die früher das Zahnmark (die pulpa dentis) ausgefüllt hat. Der Zahn wird wieder provisorisch verschlossen und das Aufhellungsmittel für einen oder mehrere Tage im Zahn belassen.

Dauerhaftigkeit der Zahnaufhellung

Für alle marktüblichen Methoden gilt: Die Aufhellung der Zähne hält nicht ewig, jedoch oft jahrelang. Allerdings ist die Dauerhaftigkeit des Ergebnisses oft wesentlich von der Qualität der Mundhygiene bzw. von der regelmäßigen professionellen Entfernung von Zahnbelägen abhängig. Sollten nach einem oder mehreren Jahren die Zähne wieder etwas „nachdunkeln“, sind „Auffrischungsbehandlungen“ möglich.

Nebenwirkungen

  • Frisch behandelte Zähne können empfindlich gegen Süßes und Saures und temperaturempfindlich sein. Diese Erscheinungen sind jedoch meist nur temporär und klingen in einigen Tagen nach der Behandlung ab.
  • Haben die verwendeten Zahnaufhellungsmittel einen niedrigen pH-Wert (d. h. sind sie sauer), können die Zahnsubstanzen durch das Bleaching oberflächlich aufgeraut werden. Daher sollte man stets darauf achten, dass nur Zahnaufhellungsmaterialien im pH-neutralen Bereich angewendet werden.
  • Während der Bleachingbehandlung werden die Farbpigmente im Zahnschmelz durch eine chemische Oxidation verändert, was die Aufhellung bewirkt. Im Laufe der vergangenen Jahre (ca. seit 1990) sind eine Vielzahl an Studien erschienen, die geprüft haben, ob aufgehellte Zähne rauer, spröder oder kariesanfälliger werden. Die meisten Studien zeigten die Unschädlichkeit der Aufhellungsbehandlung, wenn sie sachgerecht durchgeführt wurde. Inzwischen gibt es Präparate, die Fluorid und Kaliumnitrat enthalten; bei diesen wurde sogar ein kariesschützender Effekt festgestellt.

Behandlung vom Zahnarzt oder Selbstbehandlung?

Neben diesem so genannten professionellen „Office-Bleaching“ oder „Homebleaching“ sind heute auch Präparate im freien Handel (Apotheken, Drogerien und Supermärkte), die vom Patienten selbst gekauft und angewendet werden können: Aufpinsellösungen, beschichtete Klebestreifen, vorgefertigte Schienen mit Pasten und Gelen. Diese Mittel sind von sehr unterschiedlicher Qualität. Mitunter befinden sich darunter auch Mittel, die den Zähnen schaden, nur zu einer unzureichenden oder ungleichmäßigen Aufhellung führen oder das Zahnfleisch reizen. Die Hauptproblematik der Selbstbehandlung liegt jedoch in der fehlenden vorherigen sachgerechten Diagnostik: Der Laie kann die Gründe von Verfärbungen nicht beurteilen, und so unterbleiben möglicherweise wichtige Vorbehandlungen (Kariesentfernung, Wurzelkanalbehandlung).

Die gleichen Bedenken gelten auch für die Zahnaufhellungsbehandlung in Bleaching-Centern und bei sog. „Dentalkosmetikern“: Sie sind für diese Behandlung weitaus weniger qualifiziert als Zahnarztpraxen. Außerdem bewegen sich Aufhellungsbehandlungen außerhalb von zahnärztlichen Praxen in einer rechtlichen Grauzone.

Kosten

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Die Kosten richten sich natürlich nach der Technik und der Anzahl der zu bleichenden Zähne.

Je nach Verfärbungen oder Belägen auf den Zähnen ist vor dem Bleaching eine Zahnreinigung nötig. Diese ist im genannten Betrag nicht inbegriffen.

Die Schienen können bei sorgfältiger Verwendung immer wieder verwendet werden. Damit werden die Kosten bei späteren Bleichphasen erheblich reduziert.

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