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Amalgam-Verbot 2025

Ab dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Dentalamalgam in der EU grundsätzlich verboten. Dies ist Teil einer umweltpolitischen Initiative zum Schutz von Mensch und Natur, die auf der Minamata-Konvention von 2013 basiert und eine schrittweise Reduzierung der Quecksilberverwendung anstrebt.

Obwohl Amalgam zu etwa 50 % aus Quecksilber besteht, stellen die freigesetzten Mengen keine Gesundheitsgefahr dar. In Deutschland wird Amalgam trotz dem sicher beseitigt: Beim Bohren werden die Reste abgesaugt und fachgerecht entsorgt.

Müssen Amalgamfüllungen ausgetauscht werden?

Nein, intakte Amalgamfüllungen sollten nicht vorsorglich entfernt werden. Amalgam ist ein bewährtes und gut verträgliches Material. Ein Austausch ist nur erforderlich, wenn es zu Beschwerden oder Schäden kommt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Austausch nur bei medizinischer Notwendigkeit.

Welche Alternativen gibt es?

Es gibt viele Alternativen zu Amalgamfüllungen, die je nach Zahnstellung und individuellen Bedürfnissen ausgewählt werden. Einige dieser Alternativen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, andere erfordern eine Zuzahlung.

Ihre Zahnarztpraxis am Kreuzberg berät Sie gerne zu diesem Thema.