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Seit über 30 Jahren keine Anpassung

Der Punktwert der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wurde vom Gesetzgeber zuletzt 1988 festgesetzt – auf elf Deutsche Pfennig.

Die Preisentwicklung der Lebenshaltung privater Haushalte, basierend auf Verbraucherpreisindizes des Statistischen Bundesamtes. BZÄK

Mit der Einführung des Euro wurde lediglich die Währung verändert - der GOZ-Punktwert liegt bei 5,62421 Cent. Während über 30 Jahre hinweg die Preise für Produkte und Dienstleistungen stark angestiegen sind, blieb der Punktwert gleich. Hierzu hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) eine Grafik erstellt.

Die Grafik setzt den GOZ-Punktwert ins Verhältnis zur Entwicklung bei Kraftstoff, Strom, Nahrungsmittel und Verbraucherpreisindex. Ergebnis: Im Vergleich dazu stiegen die Preise für Nahrungsmittel um 50,6 Prozent, für Strom um 117 Prozent und für Kraftstoff gar um fast 120 Prozent.

Quelle: ZM-Online